HOLZSCHNITT

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Bei Waren stehen Verbrauchern gesetzliche Mängelrechte zu. Diese gelten unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie. Die folgende offizielle EU-Mitteilung erläutert die wesentlichen Rechte.

Offizielle EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung: mindestens zwei Jahre; bei Mängeln kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, unter gesetzlichen Voraussetzungen Preisminderung oder Erstattung.
Offizielle EU-Mitteilung in deutscher Sprache. Zum Vergrößern können Sie die Abbildung öffnen oder die Zoomfunktion Ihres Browsers verwenden.

EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung als PDF herunterladen

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in der EU
Dieser Link führt zum selben Informationsangebot wie der QR-Code in der Mitteilung.